Die Bundesregierung hat eine Novelle des "Elektro- und Elektronikgesetzes" in Deutschland vorgelegt, die im Januar 2022 in Kraft treten soll. Das Hauptziel der Novelle ist es, die Sammelquote von Elektroschrott zu erhöhen und damit auch die Recyclingleistung zu verbessern. Der gewĂŒnschte Effekt soll mit Hilfe einer Ausweitung der Sammelstellen, insbesondere durch die Einbeziehung von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen und HĂ€ndlern, erreicht werden.
Mit der Novelle wird auch eine Verpflichtung fĂŒr SupermĂ€rkte eingefĂŒhrt. Demnach werden ElektronikhĂ€ndler und SupermĂ€rkte verpflichtet, AltgerĂ€te bis zu einer KantenlĂ€nge von 25 Zentimetern kostenlos zurĂŒckzunehmen. DarĂŒber hinaus mĂŒssen die Kunden kein gleichwertiges NeugerĂ€t beim HĂ€ndler kaufen. Die kostenlose RĂŒcknahme gröĂerer GerĂ€te (>25 cm) wird hingegen weiterhin an den gleichzeitigen Kauf eines NeugerĂ€tes gekoppelt sein.
DarĂŒber hinaus soll mit der Neufassung des ElektroG auch der Online-Handel stĂ€rker eingebunden werden. So wird beispielsweise die Verpflichtung zur kostenlosen Abholung eines AltgerĂ€tes beim Versand eines NeugerĂ€tes festgeschrieben.
Eine weitere Ănderung ist, dass zertifizierte Erstbehandlungsanlagen in Zukunft freiwillig und kostenlos AltgerĂ€te zurĂŒcknehmen dĂŒrfen, auch ohne Beauftragung durch Hersteller, HĂ€ndler oder Kommunen.
Viele weitere Neuregelungen gehen mit der Novelle einher.
Warum ist diese Novelle wichtig?
In Deutschland lag die Sammelquote fĂŒr Elektroschrott 2018 bei nur 43 Prozent. Um die neue Mindestquote von 65 Prozent zu erreichen, die seit letztem Jahr gilt, muss die Sammelmenge um rund 500.000 Tonnen erhöht werden.
Was wird sich fĂŒr Sie Ă€ndern?
In unserem Webinar (DE) möchten wir Ihnen die Details und Ănderungen, insbesondere im Hinblick auf das bisher geltende Recht, nĂ€her bringen. DarĂŒber hinaus ist es uns ein besonderes Anliegen, das neue Recht aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu beleuchten, um Sie bestmöglich zu informieren.
Die zentralen Inhalte des Webinars sind Folgende:
Das ElektroG Stand 2020
Aktueller Stand des Elektro- und Elektronikgesetzes in Deutschland
ElektroG ab Januar 2022
- Erweiterung der Herstellerpflichten
- ZusĂ€tzliche Sammelrechte fĂŒr Abfallwirtschaftsbetriebe
- RĂŒcknahmepflichten des stationĂ€ren Handels - ElektrofachmĂ€rkte, SupermĂ€rkte aus dem Bereich des Lebensmitteleinzelhandels und bspw. MöbelhĂ€user
- Erweiterte Pflichten fĂŒr Fulfillment-Dienstleister und elektronische MarktplĂ€tze
Gerne können Sie sich das Webinar von 18.02.2021 kostenlos in unserem Download-Bereich herunterladen.
Den Download-Bereich finden Sie unter dem Reiter News. https://eveeno.com/138266812
Wir freuen uns ĂŒber eine Kontaktaufnahme!