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EEEA

Das neue Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG)

An der Seite des Gesetzes - Elektroschrottentsorgung rechtsgemäß

Verkaufen, produzieren oder distribuieren Sie Elektrogeräte?

Wussten Sie, dabei, dass fast alle Geräte wertvolle und knappe Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym enthalten?

Sachgemäße Entsorgung von Elektrogeräten führt dazu, dass diese Materialien wiedergewonnen und recyclelt - und dadurch zurück in die Kreislaufwirtschaft gespeist - werden können. Wenn jede*r seinen/ihren Teil beiträgt, könnten wir Ressourcen schonen und bewahren und dadurch das Klima schützen.

Wird Elektroabfall jedoch falsch entsorgt, kann er sich in eine Gefahr für Mensch, Tier und die Umwelt verwandeln, da er gesundheitsgefährdende Substanzen wie Quecksilber enthält. Diese dürfen nicht in die Umwelt gelangen und können nur durch Recyling richtig sachgemäß entsorgt werden.

Leider ist die Entsorgungsrate von Elektroschrott immer noch zu niedrig. Mehr über die Konsequenzen, die das nach sich zieht, können Sie auch in unserer Markstudienachlesen. Darin beleuchten wir die Gründe, warum Elektroschrott in deutschen Haushalten aufbewahrt wird, und vieles mehr.

Das neue Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) ist einer der Ansätze, der darauf abzielt, dieses Problem rechtsverbindlich zu beheben.

Egal, ob Sie Produzent*in sind oder ein Online Unternehmen für Elektrogeräte führen, im Folgenden wollen wir Ihnen näherbringen, was das ElektroG ist, was und wen es betrifft und in welchen Fällen es greift.

Außerdem: Wir laden Sie herzlich dazu ein, an einem unserer regelmäßig stattfindenden Online-Seminare zu ElektroG teilzunehmen.

 

Ein paar aktuelle Zahlen:

Das Elektro– und Elektronikgesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

Die aktuelle Fassung (=Elektrogesetz 2, ElektroG2, ElektroG 2) des Gesetzes finden Sie hier.

 

Novellierung des ElektroG im Jahr 2022 und Hintergrund:

Die Bundesregierung hat eine Novelle des “Elektro- und Elektronikgesetzes” in Deutschland vorgelegt, die im Januar 2022 in Kraft treten soll. Das Hauptziel der Novelle ist es, die Sammelquote von Elektroschrott zu erhöhen und damit auch die Recyclingleistung zu verbessern. Der gewünschte Effekt soll mit Hilfe einer Ausweitung der Sammelstellen, insbesondere durch die Einbeziehung von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen und Händlern, erreicht werden.

Ziel: Steigende Sammel– und Recyclingquoten in Deutschland durch Vereinfachung der kostenfreien Rückgabemöglichkeiten für private Haushalte.

Betroffen sind alle Elektro– und Elektronikgeräte, die für den ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme / elektromagnetische Felder benötigen.

Wärmeüberträger 

Kühlschränke, Tiefkühltruhen, Geräte, die automatisch gekühlte Produkte abgeben, Luftkonditionierungssysteme, Entfeuchtungsgeräte,

mehr
Bildschirme & Monitore

Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberflächengröße von mehr als 100 cm² - u.a. Fernseher, LCD Fotorahmen, Monitore, Laptops,

mehr
Lampen

Stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstoff- lampen, Leuchtstofflampen, Hochdruckentlastungslampen, die Natriumdampf-

mehr
Großgeräte

Abmessungen von mehr als 50 cm wie Waschmaschinen, Trockner, Geschirr-spülmaschinen, Küchenherde, Elektroherde,

mehr
Kleingeräte

Abmessungen nicht größer als 50 cm wie Staubsauger, Teppichkehrer, Nähmaschinen, Beleuchtungskörper, Mikrowellen, Lüftungs-

mehr
Kleine IT- und Telekommunikationstechnik

Abmessungen nicht größer als 50 cm wie Mobiltelefone / Handys (Smartphones, Phablets,

mehr

Übersicht aller Elektro– und Elektronikgeräte, die unter das ElektroG fallen, finden Sie hier.

Definition von Elektrogeräten § 3 Abs. 1 ElektroG:

Im Sinne dieses Gesetzes sind

Elektro- und Elektronikgeräte: Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1 000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind und

a)   zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder

b)   der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern die- nen

Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Elektro– und Elektronikgeräten

Der stationäre Handel als Vertreiber von Elektro– und Elektronikgeräten (u.a. Supermärkte)

Online-Händler und Online-Shops , die unter anderem Elektrogeräte vertreiben

Entsorgungsbetriebe & öffentlich rechtliche Entsorgungsträger

Fullfillment-Dienstleister , die Elektrogeräte lagern, verpacken und versenden (*ausgenommen reine Versanddienstleister)

Was ändert sich ab Januar 2022…

...für Fullfillment-Dienstleister*innen?

Sie sind Fullfillment-Dienstleister*in und kümmern sich um die Lagerhaltung, Verpackung und den Versand von Elektro– und Elektronikgeräten? Dann kommen auch auf Sie erweiterte Pflichten durch das neue ElektroG3 zu. In Zukunft muss zu jedem Elektrogerät, dass Sie im Auftrag eines Herstellers aus dem In– und Ausland verarbeiten eine aktive Prüfung zur Registrierung bei der gemeinsamen Stelle in Deutschland erfolgen und nachgewiesen werden. Sie benötigen Hilfe, wie Sie allen Anforderungen des neuen Gesetzes entsprechen können und ihr Tagesgeschäft nicht negativ beeinflusst wird? Dann sind wir genau der richtige Partner für Sie. Kontaktieren Sie uns hierkostenlos und unverbindlich.

 

...für Hersteller*innen, Importeure*innen oder Inverkehrbringer*innen von Elektrogeräten?

Hier ein Überblick, was sich für Sie ab 2022 ändert:

  • Erweiterte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für B2B-Geräte
  • Vorlage von Rücknahmekonzepte bei der EAR Stiftung
  • Erweiterte Hinweispflichten an Ihre Kundschaft bezüglich ihrer Rücknahmekonzepte für Elektroaltgeräte
  • Strengere Hinweispflichten bei batteriebetriebenen Elektrogeräten
  • Produktdesign:verbesserte und kreislaufgerechte Produktgestaltung zur Optimierung der Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit

 

...für den stationären und Online-Handel?

Erweiterung der Sammelstellen: Auch Sie können nun unter die Pflicht fallen eine Sammelstelle für Ihre Kundschaft einzurichten, wenn Sie eine gesamte Verkaufsfläche von 800 qm² besitzen. Hierunter fällt sowohl die aktive Kommunikation an Ihre Kundschaft zur Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe Ihrer Elektronikaltgeräte, als auch die Kenntnis, dass die Rücknahmelösung für Klein- und Großgeräte geschaffen sein muss.

 

In unseren Downloadbereich finden Sie ein kostenloses PDF-Dokument zum downloaden, in dem wir alle wichtigen Inhalte übersichtlich und kompakt für Sie zusammengefasst haben. Haben Sie noch weitere Fragen oder benötigen unsere Hilfe, dann melden Sie sich gerne bei uns!

NEUIGKEITEN

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Flyer

Wir liefern einen Überblick aller wichtigen Informationen und Innovationen rund um das ElektroG, die Sie ab Januar 2022 betreffen

In unseren Online-Seminaren geben wir Ihnen mehr Informationen und Aktualisierungen der bis dato geltenden Vorgaben.

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Marktstudie

Was passiert mit Elektroaltgeräten in deutschen Haushalten? Wird Elektroabfall richtig entsorgt? Wenn nicht, was sind die Gründe?

Schauen Sie sich in unserer Marktstudie dazu nähere Zahlen und Fakten an.