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Terms & Conditions

Terms & Conditions

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

CIRECON Reporting & Information System (nachfolgend „CIRIS“)

1. Geltungsbereich

1.1.      Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend “AGB“) der

Jetsam Service Management GmbH
Dr.-Leo-Ritter-Straße 4
93049 Regensburg
Handelsregister Regensburg, HRB: 17066
Firmensitz: Regensburg
USt-ID: DE278228824
Geschäftsführung: Klaus Ponkratz, Bernd Riedel
E-Mail-Adresse: info@cirecon.de

(nachfolgend “Dienstleister“)

gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend “Kunde“) mit dem Dienstleister hinsichtlich der in Bezug auf das Produkt CIRIS angebotenen Dienstleistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.

1.2.      Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung ohne besonderen Vorbehalt erbringt.

1.3.      CIRIS richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Sofern ein Verbraucher sich für das Produkt interessiert, besteht die Möglichkeit eine Anfrage unter:

  • der E-Mail-Adresse info@cirecon.de
    oder
  • der Telefonnummer +49-941-89849-770 zu stellen.

1.4.      Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.5.      Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Leistungsbeschreibung von CIRIS

2.1.      Über das Produkt CIRIS bietet der Dienstleister dem Kunden (als Software as a Service) die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte (nachfolgend “Waren“) zur Abholung und Verwertung nach WEEE-Vorgaben anzumelden und den Warenfluss nachzuverfolgen, insbesondere auch in Hinblick auf Dokumente und Produktkategorien.

2.2.      Der Dienstleister stellt dem Kunden das Produkt über ein Online-System auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen ([auch bei Mehrzahl] im Folgenden “Server” genannt) mittels Zugang in CIRIS zur Verfügung, vorbehaltlich der in Ziffer 8 dieser AGB bestimmten Verfügbarkeit. Der Zugriff auf CIRIS bedarf einer Internetverbindung beim Kunden, da CIRIS nur über Web zugänglich ist. Es bedarf keiner weiteren Installation auf dem Gerät des Kunden.

2.3.      Über das vom Dienstleister bereitgestellte System CIRIS kann der Kunde einen Abholauftrag für den Recycling-Partner erstellen. Der Recycling-Partner entscheidet über die Annahme des Abholauftrages und vereinbart mit dem Kunden auf der Grundlage der zwischen dem Kunden und dem Recycling-Partner vereinbarten Vertragsbedingungen die Vertragsdetails.

2.4.      Der Dienstleister selbst erbringt keine Recycling-Leistungen hinsichtlich der Waren. Vielmehr ist hierfür entsprechend Ziffer 2.3 dieser AGB ein gesonderter Vertrag zwischen dem Kunden und dem vom Dienstleister vermittelten Recycling-Partner erforderlich. Die Tätigkeit des Dienstleisters ist auf die in Ziffer 5 dieser AGB beschriebenen Leistungen beschränkt. Der Dienstleister haftet demgemäß nicht für die Logistik, Verarbeitung und die Endverwertung der Waren.

2.5.      Das Produkt wird kontinuierlich weiterentwickelt, wobei die Basisfunktionen bestehen bleiben. Darüber hinaus steht es dem Dienstleister jedoch frei, unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer das Produkt jederzeit um Funktionen zu erweitern oder Funktionen zu entfernen, die aufgrund der Analyse des Dienstleisters nicht weiter nützlich sind.

2.6.      Der Dienstleister behält sich das Recht vor, im Datenbanksystem Programme zu verwenden, die Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten der Kunden zulassen. Die insofern erhobenen Daten dienen ausschließlich zur Erhöhung der Sicherheit und zum Zwecke der Weiterentwicklung des Systems, werden nur intern genutzt und nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen an Dritte weitergegeben.

3. Registrierung, Testphase

3.1.      Der Kunde kann sich zur Nutzung über das vom Dienstleister bereitgestellte System CIRIS durch Eingabe seiner erforderlichen personenbezogenen Kontaktdaten unter https://cirecon.de/registration/ registrieren. Die notwendigen personenbezogenen Daten sind:

  • Titel
  • Vor- und Nachname des Registrierenden
  • Firma des Unternehmens, Gesellschaftsform
  • gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • persönliche Firmen-E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Diese Daten werden vom Dienstleister gespeichert und der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Daten zu verifizieren. Nach eingehender Prüfung der eingegebenen Kundendaten durch den Dienstleister wird ein zeitlich begrenzter Test-Account angelegt.

3.2.      Unmittelbar nach Abschluss der Registrierung erhält der Kunde eine automatische E-Mail mit Zugangsdaten. Die benannte E-Mail-Adresse und das vergebene Passwort ermöglichen dem Kunden nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsvorgangs den Zugriff auf CIRIS. Der Kunde kann CIRIS inklusive der Funktionen aus der kostenpflichtigen „Gold-Version“ für 30 Tage kostenlos testen. Während der Testphase kann der Kunde noch keine Abholung veranlassen, sondern bekommt eine fiktive Testadresse als Empfangsort zugeteilt. Die Testphase dient somit nicht für die Nutzung von operativen Prozessen. Wünscht der Kunde bereits während der Testphase eine reale Abholung, hat der Kunde den Dienstleister unter der E-Mail-Adresse info@cirecon.de zu kontaktieren und ihm die erforderlichen Zusatzinformationen, wie die Abholadresse, Bankdaten sowie Angaben zu den Waren entsprechend Ziffer 5.3 dieser AGB mitzuteilen. Der Dienstleister legt dann die Zusatzinformationen in der Datenbank an und teilt bei Verfügbarkeit den passenden Recycling-Partner zu.

3.3.      Nach Ablauf der Testphase erhält der Kunde von dem Dienstleister eine E-Mail mit der Information über den Ablauf seines Accounts. Der Kunde kann seine Login Daten noch 30 Tage nach Ablauf der Testphase weiterhin nutzen, um sich in CIRIS einzuloggen, ein Produktpaket auszuwählen und das Lastschriftmandat und die AGBs sowie die Datenschutzbestimmungen zu bestätigen. Allerdings bekommt der Kunde hierbei keinen Zugriff mehr auf die Funktionen des Portals, sondern nur eine Möglichkeit der Paketauswahl zur Verlängerung seiner Lizenz. Hierbei werden insbesondere die folgenden Daten abgefragt: Abholadresse, Bankdaten, gewünschtes Leistungs-Paket sowie Angaben zu den Waren entsprechend Ziffer 5.3.

4. Vertragsabschluss

4.1.      Die Auswahl des Dienstleistungspaketes gilt als Vertragsangebot des Kunden. Der Vertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Annahme durch den Dienstleister. Die Bestätigung des Dienstleisters in Textform, etwa per E-Mail, mit Angaben zu dem gebuchten CIRIS Paket, wie die Anzahl an Benutzern, Lizenzen, Funktionen, Modulen und den übermittelten Kundendaten, stellt die Annahme des Vertrages dar.  Dem Dienstleister steht es frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die auf der Internetpräsenz des Dienstleisters enthaltenen Produktinformationen zu CIRIS dienen rein zur Kundeninformation und zur Ermöglichung der Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots des Kunden auf Abschluss eines Vertrages.

4.2       Der Dienstleister ist nicht zur Annahme von Vertragsangeboten verpflichtet.

5. Vermittlung des Recyclers, Beschaffenheitsprüfung

5.1.      Noch vor der Vertragsannahme prüft der Dienstleister den angegebenen Firmensitz des Kunden und die weiteren, vom Kunden angegebenen Standorte. Standort ist in diesem Sinne der Abholort, an dem der Kunde die Waren konsolidiert und einem zugeordneten Recycling-Partner zur Abholung bereitstellt. Nach abgeschlossener Prüfung der Standorte legt der Dienstleister einen oder mehrere geeignete Recycling-Partner für die Abholung und Verarbeitung der Waren und vermittelt diesen an den Kunden.

5.2.      Sofern am Standort des Kunden kein passender Recycling-Partner zur Verfügung steht, so wird dies dem Kunden mitgeteilt.

5.3.      Zur Evaluierung der bei der Logistik benötigten Transportmittel, Transportbehältnisse und Abholhäufigkeit muss der Kunde dem Dienstleister vor Beginn des operativen Prozesses die Beschaffenheit der Waren in Art und Menge mitteilen. Unter der Beschaffenheit der Waren versteht sich die Produktart nach den WEEE Kategorien, die Qualität der Waren, wie z.B. zerlegte Geräte oder Komplettgeräte, sowie die Größe der Geräte. Ohne diese Informationen kann keine terminliche und fachgerechte Verarbeitung der Waren seitens des Logistik- und Recycling-Partners durchgeführt werden bzw. der passende Logistiker und Logistikprozess seitens des Recycling-Partners definiert werden. Auf die Abholung und Verarbeitung nicht mitgeteilter und damit nicht vereinbarter Waren (nach Art bzw. unüblicher Menge) besteht kein Anspruch. Große Haushaltsgeräte, „weiße Waren“ sowie ausgebaute Batterien aller Art werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung abgeholt.

5.4.      Nach Eingang der Bestätigung zur Beschaffenheit der Waren kann der Kunde einen Abholauftrag in CIRIS anlegen. Der Kunde hat die abzuholende Behälteranzahl sowie das Gewicht der Waren in CIRIS anzumelden bzw. an den Dienstleister elektronisch zu übermitteln.

5.5.      Der Recycling-Partner entscheidet über die Annahme des Abholauftrages und vereinbart mit dem Kunden auf der Grundlage der zwischen dem Kunden und dem Recycling-Partner vereinbarten Vertragsbedingungen die Vertragsdetails, insbesondere den Abholtermin. Sobald ein Termin zwischen dem Kunden und dem Recycling-Partner vereinbart wurde, wird das Datum für die Abholung im System hinterlegt.

5.6.      Nach Eingang, Sortierung und Sichtprüfung der Waren durch den Recycling-Partner bekommt der Kunde die Evaluierungsergebnisse seiner Waren direkt in CIRIS oder per E-Mail mitgeteilt.

6. Weitere Pflichten des Kunden

6.1.      Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit stetig zu prüfen, ob die im Zuge der Registrierung angegebenen Daten noch aktuell sind und der Wahrheit entsprechen. Er hat ferner sicherzustellen, dass ihn Nachrichten des Dienstleisters auch erreichen können.

6.2.      Die Berechtigung zur Nutzung von CIRIS ist nicht übertragbar. Der dem Kunden zur Verfügung gestellte Zugang darf Dritten nicht zur Nutzung überlassen werden.

6.3.      Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die einen unbefugten Zugriff Dritter auf CIRIS und dessen Services verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzerkennungen und Passwörter geheim zu halten und unberechtigten Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Gegenüber den nutzungsberechtigten Anwendern ist ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Bedingungen hinzuwirken.

6.4.      Der Kunde hat  den Dienstleister unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis über die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts an den Services oder die Offenlegung von Benutzerkennungen oder Passwörtern an nicht berechtigte Anwender erlangt.

6.5.      Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden am System CIRIS zu verhindern. Insofern sind vor dem Upload alle Daten auf Viren und andere Schadsoftware zu überprüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

6.6.      Der Kunde wird die auf dem Server gespeicherten Kundendaten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust dieser Daten deren Rekonstruktion zu ermöglichen.

6.7.      Der Kunde wird bei der Nutzung der Services die anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten, insbesondere die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Services personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.

6.8.      Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server) alle Rechte Dritter an von ihm verwendeten Material beachtet.

6.9.      Der Kunde wird den Service nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere auf dem Server keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und / oder solche Inhalte, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von CIRIS schädigen können, nutzen und nicht auf solche Inhalte hinweisen.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen von CIRIS

 7.1.      CIRIS wird in verschiedenen kostenlosen und kostenpflichtigen Varianten angeboten. Die Preise und Zusatzfunktionen für das kostenpflichtige Produktpaket „Gold“ können unter https://cirecon.de/products/ eingesehen werden. Die Preise sowie auch die Leistungen für das „Platinum“ Paket werden auf Basis der vereinbarten Dienstleistungen ausschließlich in einem eigenständigen Vertrag vereinbart und festgelegt. Weitere Funktionen, wie die Erweiterung der Benutzer- oder der Produktanzahl, können innerhalb von CIRIS hinzugebucht werden. Der monatliche Paketpreis erhöht sich dann um den Preis für die hinzugebuchte Funktion innerhalb der Software zzgl. Umsatzsteuer.

7.2.      Der Dienstleister erhält für die kostenlose „Silver-Version“ eine Provision, welche durch den Recycling-Partner ermittelt wurde. Diese Provision wird vom Dienstleister unmittelbar mit dem Recycling-Partner abgerechnet.

7.3.      Bucht der Kunde nach Ablauf der Testphase die kostenpflichtige „Gold-Version“ oder weitere Funktionen innerhalb von CIRIS hinzu, sind diese Leistungen gegenüber dem Dienstleister vergütungspflichtig.

7.4.      Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.5.      Der vom Kunden an den Dienstleister geschuldete Betrag wird als Lastschrift direkt von dem angegebenen Konto des Kunden auf jährlicher Basis abgebucht. Der Kunde ist verpflichtet, ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Zahlung ist jeweils vor Beginn der Vertragslaufzeit im Voraus fällig.

7.6.      Sonstige Zahlungen an den Dienstleister gelten als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Dienstleisters gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Dienstleister Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Dienstleisters im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.

8. Verfügbarkeit der Server / Unterbrechungen / Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

 8.1.      Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der SaaS-Dienste, mit denen CIRIS zur Verfügung gestellt wird, sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

8.2.      Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung innerhalb angemessener Zeit nach Kenntnis oder Information durch den Kunden. Der Dienstleister wird den Kunden über die Wartungsarbeiten umgehend informieren und den technischen Bedingungen entsprechend diese in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

8.3.      Die Verfügbarkeit der Dienste, mit denen CIRIS bereitgestellt wird, beträgt 90,00 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten.

8.4.      Die Verpflichtung gemäß Ziffer 8.3 dieser AGB wird nicht verletzt, wenn Ausfallzeiten durch folgende Vorgänge verursacht werden:

  • unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse etc.);
  • Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen;
  • Ausfallzeiten für das Einspielen von dringend notwendigen Security Patches;
  • Ausfallzeiten aufgrund von Software-Fehlern in Systemanwendungen oder aufgrund von durch Systemanwendungen oder -daten ausgelösten Fehlern in der System- und System-nahen Software;
  • Ausfallzeiten, die durch Dritte verursacht werden.

9. Änderungen der AGB

 Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGBs jederzeit, auch während der Vertragslaufzeit, zu ändern. Derartige Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Textform mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs durch den Kunden, hat der Kunde das Recht den Vertrag vorzeitig zu beenden.

10. Vertragslaufzeit und –beendigung

10.1.    Der Vertrag beginnt, falls nichts Abweichendes einzelvertraglich vereinbart wurde, zum Zeitpunkt seines Abschlusses.

10.2.    Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Kalendermonaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere zwölf Kalendermonate, sofern der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Wochen vor Laufzeitende in Textform gekündigt wird.

10.3.    Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.4.    Der Dienstleister kann den Vertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund fristlos kündigen und die Zugangsdaten mit angemessener Ankündigungsfrist ändern und somit den Zugriff verweigern, wenn der Kunde sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet und nach erfolgloser angemessener Fristsetzung die ausstehende Vergütung nicht ausgleicht. Der Dienstleister kann den Vertrag zudem aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Kunde rechtswidrige Inhalte über CIRIS verbreitet.

10.5.    Falls der Kunde während der Laufzeit das Paket upgraden möchte und eine höhere Premiumversion in CIRIS bucht, beginnt die Laufzeit von 12 Monaten ab diesem Zeitpunkt erneut.

10.6.    Bei Beendigung des Vertrags wird der Dienstleister die auf dem Server gespeicherten Kundendaten für vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zum Download zur Verfügung stellen. Nach Ablauf dieser Frist, wird der Dienstleister die noch auf dem Server befindlichen Kundendaten löschen.

11. Gewährleistung und Haftung des Dienstleisters

11.1.    Die Gewährleistungsrechte des Kunden und die Haftung des Dienstleisters richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

11.2.    Der Kunde hat dem Dienstleister etwaige Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen und den Dienstleister durch möglichst genaue Fehlerbeschreibungen bei der Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung in angemessener und zumutbarer Weise zu unterstützen.

11.3.    Die unter Ziffer 8 dieser AGB beschriebene vorübergehende Nichterreichbarkeit des Systems auf Grund von Wartung und/oder Updates stellt keinen Mangel dar, der den Kunden zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten berechtigt.

11.4.    Der Dienstleister haftet sofern es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt, nur für Schäden, die vom Dienstleister, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

11.5.    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit und im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen haftet der Dienstleister nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

11.6.    Der Dienstleister haftet nicht für Beeinträchtigungen, Beschränkungen, Unterbrechungen oder Störungen der Nutzbarkeit von CIRIS, falls diese auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereiches des Dienstleisters beruhen.

11.7.    Der Dienstleister haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit dieser nicht vom Dienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

12. Schlussbestimmungen

12.1.    Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2.    Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Dienstleisters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Dienstleister ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Stand: 05.06.2020